Wir erstellen Ihren Jahresabschluss und kümmern uns um die entsprechend notwendigen weiteren Belange wie z.B. die Veröffentlichung. Die Ableitung der entsprechenden E-Bilanz können wir ebenso gerne übernehmen.

Doch die Frage der Bilanzaufstellung ist vielmals die Frage des gewünschten Ziels. Der Steuergesetzgeber hat klare Grenzen und Ziele im Rahmen der Bilanzpolitik festgelegt. Das Handelsrecht verfolgt jedoch unterschiedliche Ziele. So kann eine optimale Bilanzpolitik Ihre Unternehmung in das zutreffende Licht rücken und Sie unterstützen. Denn Bilanzen werden vielmals von Dritten wie Banken, Lieferanten oder Kunden eingesehen.

Je nach Ausgestaltung des Unternehmens sind monatliche Auswertungen („reportings“) Unternehmensweit zu erstellen oder von Unternehmensteilen zusammenzuführen. Wir unterstützen Sie bei der pünktlichen Bereitstellung oder Überwachung der Daten. Auch Frühwarnsysteme, wie ein drohender Mangel an Cash-Flow können implementier werden.